Schülerbeförderung
ACHTUNG - Wichtige Informationen des Landkreises - 14.10.2024
Neue Informationen über:
- Neue Chipkarte (VG-Card)
- Gültigkeit der alten Fahrausweise
- Noch keinen Fahrausweis oder keinen Fahrausweis mehr?
Infos in folgender Pdf-Datei:
Sehr geehrte Damen und Herren,
aus gegebenem Anlass bitte ich darum, dass Sie folgende Informationen an die Schüler bzw. die Eltern weiterleiten. Die Schülerfahrkarten aus dem alten Schuljahr gelten weiterhin, bis zur Ausgabe der neuen Chipkarte im Oktober.
Die Schüler erhalten zunächst keine neuen Fahrkarten. Davon ausgenommen sind natürlich Schüler, die zum ersten Mal einen Antrag stellen. Diese Fahrkarten sollten bereits in der Schule eingegangen sein.
Mit freundlichen Grüßen
i. A. Philipp Kandler - SB Schülerbeförderung
Liebe Eltern,
in den Medien wurde vor ein paar Wochen bereits über die Planung einer „VG-Card“ informiert.
Ab dem 01.03.2024 können alle Schülerinnen und Schüler, unabhängig von der Schulweglänge, für den Schulweg und alle sonstigen Wege mit Bussen im gesamten Landkreis Vorpommern-Greifswald an 365 Tagen im Jahr, kostenlos befördert werden.
Dazu müssen entsprechende Fahrausweise vorgelegt werden.
Bis auf weiteres gelten dafür für alle Schülerinnen und Schüler, die bereits einen Ausweis für die kostenfreie Schülerbeförderung haben, weiterhin die bisherigen Ausweise. Bereits ausgegebene Schülerfahrkarten gelten also als VG-Card.
Eltern von Schülerinnen und Schülern, die keine Fahrausweise haben, sollten VG-Card-Anträge online stellen. Jedem Antrag muss ein Passbild beigefügt werden.
Dies ist unter dem Link: https://sbf-lkvg.neu-itec.de möglich.
Bei Fragen richten Sie sich bitte direkt an Herrn Kandler vom Landkreis V-G/Stabstelle Schülerbeförderung.
Erreichbar ist dieser unter 03834/87 60 30 36 bzw.
Freundliche Grüße